Anerkennungszulage für Betreuungsarbeit

Anerkennungszulage für Betreuungsarbeit

Wer regelmässig und unentgeltlich eine hilflose zu Hause lebende Person betreut, bekommt neu eine Anerkennungszulage.


Ab 2024 gibt es im Kanton Luzern eine neue Leistung, die sogenannte Anerkennungszulage. Wer regelmässig und unentgeltlich eine hilflose zu Hause lebende Person betreut, erhält als Anerkennung eine Zulage von 800 Franken. Die betreuten Personen selbst bekommen einen Gutschein im Wert von 1200 Franken für bestimmte Entlastungsangebote. Auf der Website der Ausgleichskasse Luzern finden sich alle wichtigen Informationen zum neuen Angebot unter Betreuung von Angehörigen | WAS Luzern (was-luzern.ch)

Anmelden kann man sich ab Januar 2024. Eine zwingende Voraussetzung der neuen Leistung ist, dass die betreute Person eine Hilflosenentschädigung bezieht. Wer noch keine hat, kann sich schon vorab dafür anmelden.
 


Zur Übersicht